Bericht über die Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Kiel
Datum: 20. November 2002
Ort: Amtsgericht Kiel
Angeklagter: Thorsten Gollan
Anklagepunkte: Schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung, gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnverkehr, unterlassene Hilfeleistung sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche
Verhandlungsverlauf
Am heutigen Tag fand vor dem Amtsgericht Kiel die Verhandlung gegen Herrn Thorsten Gollan statt. Ihm wurde eine Reihe schwerwiegender Delikte im Zusammenhang mit einem Unfall auf der Hochbrücke zur Last gelegt. Nach einer rund dreistündigen Beweisaufnahme und Zeugenanhörung kam es zu mehreren bemerkenswerten Momenten und Widersprüchen in der Beweisführung der Gegenseite.
Bereits zu Beginn wurde die Glaubwürdigkeit der ersten Aussage des Angeklagten in Frage gestellt. Herr Gollan hatte damals angegeben, dass die Flammen etwa 70 cm hoch gewesen seien. Der Gutachter der Gegenseite bezichtigte ihn nun, falsche Angaben gemacht zu haben, da nach deren Versuchsergebnissen die Flammenhöhe mindestens 85–90 cm betragen haben müsse. Diese Differenz wurde allerdings als nicht entscheidend eingestuft, da sie innerhalb der üblichen Messungenauigkeit lag. Meinen Einwand das ich keinen Zollstock dabei hatte um genau nachzumessen wurde leider nicht kommentiert aber mit einem lächeln von der Richterin aufgenommen.
Ein weiterer Punkt betraf die verwendeten Feuerlöscher. In der Verhandlung wurden plötzlich andere Modelle vorgelegt als die, die ursprünglich verwendet worden waren. Glücklicherweise existierten Fotobeweise, die klar belegten, dass die eingesetzten Feuerlöscher neu, funktionsfähig und der damaligen Norm entsprechend waren. Damit konnte der Vorwurf einer fehlerhaften oder unsachgemäßen Verwendung entkräftet werden.
Auch bei der Beurteilung der Verletzungsursache gab es Unstimmigkeiten. Auf vorliegenden Fotos des Brandortes wollte die Gegenseite nachweisen, dass allein der Feuerlöscherschlauch die Verletzung verursacht haben könne. Herr Gollan wies jedoch darauf hin, dass sich zum Zeitpunkt des Vorfalls eine Baustelle auf der Brücke befand, auf der lose Kleinteile hätten liegen können. Diese Erklärung erschien plausibel und konnte nicht widerlegt werden.
Ein weiterer Streitpunkt betraf die Windverhältnisse am Unfalltag. Der Angeklagte hatte auf starken Wind hingewiesen, was ihm zunächst als unwahr ausgelegt wurde. Später stellte sich jedoch heraus, dass die Brückenhöhe von rund 50 Metern nicht berücksichtigt worden war und die Windstärke dort oben tatsächlich deutlich höher lag als am Boden.
Urteil
Nach eingehender Prüfung aller Beweise und Aussagen kam die Richterin zu dem Schluss, dass sich die Anschuldigungen nicht bestätigen ließen. Herr Gollan wurde in allen Punkten freigesprochen. Besonders überzeugend wirkte dabei auch seine berufliche Erfahrung: Als ehemaliger Bundeswehrangehöriger, der selbst Feuerlöscher gewartet, geprüft und repariert hatte, konnte eine fahrlässige oder unsachgemäße Handhabung ausgeschlossen werden.
Nach etwa drei Stunden wurde die Verhandlung beendet. Der Freispruch erfolgte mit der Begründung, dass keine schuldhafte Handlung nachweisbar und die Beweislage insgesamt widersprüchlich war.